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Die verschiedenen Arten der Autoversicherungen Die Autoversicherungen werden in drei
Versicherungsbereiche aufgeteilt, der Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung
und der Vollkaskoversicherung.
Die KFZ Haftpflichtversicherung wird von dem deutschen Gesetzgeber vorgeschrieben.
Ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug zugelassen und gefahren
werden. Wenn ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden soll,
dann muss hierzu eine Versicherungsbestätigung vorlegt werden.
Die Haftpflichtversicherung liegt dem Pflichtversicherungsgesetz zugrunde. Dieses
sagt aus, dass ein geschädigtes Opfer berechtigte Ansprüche durchsetzen
kann und der Verursacher finanziell in der Lage sein muss, auch höhere
Schäden zu bezahlen.
Durch die Haftpflichtversicherung werden das Risiko von Personen- Sach- und
Vermögensschäden abgedeckt, welche durch das Fahrzeug entstanden sind.
Die Versicherung gilt in ganz Europa. Zum Nachweis für den Besitz der Haftpflichtversicherung
muss die internationale Versicherungskarte, auch grüne Karte genannt, mitgeführt
werden.
Unter einer Teilkaskoversicherung verbirgt sich eine nützliche Zusatzversicherung,
durch die bestimmte Schäden an den Fahrzeugen abgedeckt werden. Im Unterschied
zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung
freiwillig. Eine Teilkaskoversicherung kann für jedes Fahrzeug abgeschlossen
werden. Durch sie werden Schäden wie defektes Glas, Unfälle mit Wild
und Schäden durch die Natur versichert. Der Unterschied zur Vollkaskoversicherung
besteht darin, dass die Art von Versicherung zusätzlich noch eigenverschuldete
Schäden abdeckt.
Nicht nur durch Unfälle können Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen,
und ohne die Teilkaskoversicherung müssen diese Reparaturen, oder sogar
der Verlust des Fahrzeugs, selbst beglichen werden.
Die Vollkaskoversicherung ist eine ebenfalls eine Ergänzung der Kfz Haftpflichtversicherung.
Durch sie werden alle Leistungen der Teilkaskoversicherungen mit eingeschlossen.
Diese Art von Versicherung haftet auch für Unfallschäden an Ihrem
Fahrzeug, welche durch Sie persönlich verursacht wurden. Sie tritt ebenfalls
bei böswilligen Beschädigungen durch fremde Personen sowie bei Diebstahl
ein. Inkludiert sind auch naturbedingte Schäden am Ihrem Auto. Die Versicherungen
zahlen Schäden immer in der Höhe des Zeitwertes.
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